FAQs

  • Ein Kfz-Sachverständiger bewertet Fahrzeugschäden, erstellt Schadens und Wertgutachten und sichert Ihre Ansprüche nach einem Unfall unabhängig von Versicherungen.

  • Direkt nach einem Unfall oder bei Streitigkeiten mit der Versicherung. So stellen Sie sicher, dass kein Schaden übersehen oder falsch bewertet wird.

  • Ein unabhängiger Kfz-Gutachter arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse die Versicherung verfolgt eigene Interessen, die nicht immer zu Ihrem Vorteil sind.

  • Ja. Professionelle Gutachten sind gerichtsfest und werden von Versicherungen, Anwälten und Gerichten anerkannt.

  • Wer bezahlt das Gutachten?
    Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Gebühren.

    Muss ich einen Kostenvoranschlag akzeptieren?
    Nein, ein vollständiges Schadengutachten ist immer die bessere Wahl es berücksichtigt alle Schadenpositionen, wie Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall.

    Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?
    Schon ab ca. 750 € Schadenhöhe ist ein Gutachten empfehlenswert. Unterhalb dieser Grenze spricht man von Bagatellschäden.

  • Welche Gutachten erstellen Sie?

    • Schadengutachten: für Unfallfahrzeuge

    • Wertgutachten: für Verkauf, Leasing oder Versicherung

    • Oldtimer- und Motorradgutachten

    • Fahrrad- und E-Bike-Gutachten

    • Brand- und Unfallrekonstruktionsgutachten

  • Welche Schäden werden erfasst?

    • Reparaturkosten

    • Nutzungsausfall

    • Wiederbeschaffungswert

    • Restwert

    • Wertminderung

    • Reparaturdauer

    • Fotodokumentation

    • Technische Bewertung

  • Selbst nach fachgerechter Reparatur kann das Fahrzeug weniger wert sein das erfassen wir in jedem Gutachten.

  • Wenn die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen, wird ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt.

  • Wir besichtigen Ihr Fahrzeug, erfassen alle Schäden, werten diese aus und erstellen ein detailliertes, rechtssicheres Gutachten.

  • In der Regel 24–48 Stunden nach Besichtigung. Auf Wunsch bieten wir Express-Service.

  • Ja, wir kommen zu Ihnen nach Hause, zur Werkstatt oder direkt zum Unfallort.

  • Nein. Sie haben das Recht auf freie Gutachterwahl, besonders bei Fremdverschulden.

  • Nein, das Gutachten ist rechtlich bindend. Es dient der vollständigen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

  • Auf Wunsch erledigen wir die gesamte Korrespondenz und Abstimmung mit Anwälten für Sie.

  • Ja. Auch für Fuhrparks, Sonderfahrzeuge und Tuningfahrzeuge.

  • Ja. Alle Gutachten sind gerichtsfest und erfüllen die relevanten Standards.

  • Ja, wir erstellen Wertgutachten für jede Situation.

  • Ja, inklusive detaillierter Fotodokumentation.

  • Selbstverständlich, wir arbeiten nach aktuellen Standards und Marktanalysen.

  • Ja. Wir beantworten Ihre Fragen telefonisch oder per E-Mail.

  • Ja, oft am selben Tag auch Wochenendtermine nach Absprache.

  • Ja, für besonders dringende Fälle.

  • Es sichert Ihre Ansprüche, verhindert Kürzungen und schützt vor rechtlichen Problemen.